Häufige Fragen

Antworten auf das, was jetzt wichtig ist.

Nach einem Todesfall stellen sich sehr praktische Fragen: Wer gibt die Wohnung frei, wer zahlt, wie schnell geht es und wer erfährt davon.

Wenn Ihre Frage hier nicht steht, rufen Sie an. Die telefonische Auskunft ist kostenlos, auch wenn Sie uns anschließend nicht beauftragen.

Direkt zum Thema

Sie erreichen uns jederzeit unter 07361 5588-0 — auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Ablauf

Ablauf und Zuständigkeit

Wer was veranlasst, in welcher Reihenfolge — und ab wann wir überhaupt tätig werden dürfen.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen gibt die Staatsanwaltschaft den Ort frei. Erst dann dürfen wir beginnen — wir klären das für Sie ab.

Im Ostalbkreis in der Regel innerhalb von 60 Minuten, rund um die Uhr. Im übrigen Baden-Württemberg je nach Entfernung innerhalb weniger Stunden.

Nein. Es genügt, wenn wir Zugang erhalten. Viele Angehörige übergeben den Schlüssel und betreten den Raum erst nach der Reinigung wieder.

Die meisten Wohnungen sind an einem Arbeitstag fertig. Bei langer Liegezeit, eingedrungener Flüssigkeit oder Rückbau können es zwei bis drei Tage werden.

Kosten

Kosten und Versicherung

Was ein Einsatz kostet, wer ihn bezahlt und wann Sie selbst in Vorleistung treten müssen.

Das hängt von Fläche, Liegezeit und betroffenen Materialien ab. Sie erhalten nach der kostenlosen Besichtigung einen verbindlichen Festpreis — ohne Nachberechnung.

Häufig ja. Die Gebäudeversicherung greift bei Schäden an Estrich, Wänden und Boden, die Hausratversicherung bei beschädigtem Inventar, bei Fremdverschulden die Haftpflicht des Verursachers.

Nein, sofern eine Kostenübernahme vorliegt. Dann rechnen wir direkt mit der Versicherung ab und Sie erhalten nur eine Kopie der Rechnung.

Dann tragen die Kosten in der Regel die Erben oder der Nachlass. Bei Bedürftigkeit kommt eine Kostenübernahme durch das Sozialamt in Betracht — wir unterstützen bei der Antragstellung.

Diskretion

Diskretion und Nachbarn

Wie wir arbeiten, damit im Haus nicht sichtbar wird, was passiert ist.

Nein. Wir fahren neutrale, unbeschriftete Fahrzeuge und arbeiten ohne erkennbare Kennzeichnung. Auf Wunsch kommen wir außerhalb der Hauptzeiten.

Die Schutzausrüstung legen wir in der Wohnung an und dort auch wieder ab. Im Treppenhaus sind wir in normaler Arbeitskleidung unterwegs.

Wir geben nur weiter, was für die Abwicklung nötig ist — Umfang der Arbeiten und Zustand des Objekts, nicht die persönlichen Umstände.

Niemals. Die Fotodokumentation dient ausschließlich Ihnen, der Versicherung und den beteiligten Stellen. Personen werden grundsätzlich nicht abgebildet.

Recht & Nachweise

Recht, Nachweise und Fristen

Pflichten von Vermietern und Erben — und welche Unterlagen Sie hinterher in der Hand haben.

Für die Beseitigung haftet grundsätzlich, wer den Schaden verursacht hat, beziehungsweise dessen Nachlass. Der Vermieter kann die Reinigung beauftragen und die Kosten geltend machen.

Bei laufendem Mietverhältnis zählt der Übergabetermin, gegenüber der Versicherung gilt die unverzügliche Schadenmeldung. Rufen Sie im Zweifel an, bevor eine Frist verstreicht.

Foto- und Leistungsdokumentation, Desinfektionsprotokoll, Entsorgungsnachweise und eine Kostenaufstellung im Format, das Versicherer erwarten — immer inklusive.

Rechtlich ja, fachlich raten wir dringend ab: Es besteht Infektionsgefahr, kontaminiertes Material unterliegt der Sondermüllpflicht und Versicherungen verlangen einen Fachnachweis.

Rufen Sie an. Wir übernehmen ab jetzt.

Kostenlose Erstberatung, diskrete Anfahrt, verbindlicher Festpreis. Sie müssen nichts vorbereiten.